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Erhebliche Verkehrsbehinderungen, Unfälle und viele Staus waren in den letzten Jahren die Auswirkung von unzureichender Bereifung der Fahrzeuge in der kalten Jahreszeit!
Seit dem 1. Mai 2006 gilt im § 2 Abs. 3a StVO: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen." Bis zu 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg kann man erhalten, wenn man die Winterreifen-Verordnung nicht beachtet! Desweiteren kann bei einem Unfall die Kaskoversicherung erlöschen!
Hier findet ihr nicht nur eine Übersicht zu Winterreifen, sondern auch zu Sommerreifen. Natürlich auch Motorradreifen und Reifen für andere Fahrzeuge!
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